Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist keine Pflicht so wie die Kfz - Haftpflichtversicherung, doch man sollte sich doch überlegen welche Vorteile die Teilkaskoversicherung mit sich bringt. Bei der Teilkaskoversicherung kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die in der Regel bei 150 Euro liegt. Der Unterschied zur Vollkaskoversicherung liegt darin, das man bei der Teilkaskoversicherung im Schadenfall nicht hoch gestuft werden kann.

Die Schäden, die bei der Teilkaskoversicherung versichert sind kann man nicht durch Fahr Erfahrung verringern. Folgende Schäden sind bei der Teilkaskoversicherung versichert: Blitzschlag, Feuer, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Leitungen, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Bei dem Schaden von Feuer ist es bei der Teilkaskoversicherung egal, ob das Auto von außen brennt oder das Feuer im Auto beginnt. Dennoch muss das Auto aber vom Feuer erfasst sein.

Bei Diebstahl tritt die Teilkaskoversicherung dann in Kraft, wenn entweder das komplette Auto oder Teile die fest zum Auto gehören gestohlen werden. Gegenstände die allerdings nicht in das Auto gehören wie z.B. Hausrat sind nicht versichert, hierfür ist dann die Hausratversicherung zuständig. Vandalismus ist in der Teilkaskoversicherung auch nicht inbegriffen. Hier ein kleines Beispiel: Das Auto wird aufgebrochen und das Radio geklaut und anschließend noch der Lack zerkratzt, dann wird nur das Radio und die aufgebrochene Tür von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Für den zerkratzten Lack wäre dann die Vollkaskoversicherung zuständig. Glasbruch wird als häufigster Schaden der Teilkaskoversicherung gemeldet. Schäden werden nicht nur an den Fensterscheiben übernommen, sondern auch von den Beleuchtungseinrichtungen. Hier wurde das wichtigste der Teilkaskoversicherung kurz und knapp zusammen gefasst.